1. Fachtagung Rechtsdidaktik in Österreich
Paris-Lodron-Universität, Salzburg
12. November 2014
Auf der ersten Fachtagung Rechtsdidaktik in Österreich unter dem Motto „Rechtsdidaktik: Pflicht und Kür“ hielt Konrad Lachmayer einen Vortrag zum Thema „Inhalte des rechtswissenschaftlichen Studiums und Rechtsdidaktik“.
Ausgangspunkt und Ziele des Beitrages: Die rechtsdidaktische Analyse der Lehre und des Lernens befindet sich in Österreich in ihren Anfängen. Es bedarf daher der Erfassung der Rahmenbedingun‐ gen, unter denen rechtswissenschaftliche Lehre in Österreich stattfindet. Ausgehend von einer be‐ reits durchgeführten Analyse zu den Zielen des rechtswissenschaftlichen Studien an österreichischen Universitäten (Lachmayer, zfhr 2012, 139) soll in einem weiteren Schritt untersucht werden, welche Inhalte für rechtswissenschaftlichen Studien in Österreich aufgrund der unterschiedlichen universitätsrechtlichen Curricula bestehen. Die auf diese Weise erfassten Inhalte der rechtwissenschaftlichen Studien sollen auf Kohärenz zu den in den Curricula formulierten Zielen überprüft werden.
Begreift man Didaktik aus dem Blickwinkel zielorientierter Lehr/Lerninhalte so sind auch die universitären Rechtsgrundlagen in Form der Curricula auf die Kohärenz und Konsistenz von Zielen und Inhal‐ ten zu analysieren. Auf Basis dieser Analyse ergeben sich weitere Fragestellungen wie die bestehen‐ den Inhalte rechtswissenschaftlicher Studien jene Ziele erfüllen können, die an ein solches Studium etwa auch von Seiten der Praxis herangetragen werden.
Forschungsmethodik: Die für diesen Beitrag angewandte Methodik bezieht sich auf die Inhalte der unterschiedlichen Curricula im rechtswissenschaftlichen Bereich, die vergleichend analysiert werden. Aufgrund der Gemeinsamkeiten und Differenzen können unterschiedliche Schwerpunktsetzungen identifiziert werden. Darüber hinaus findet ein Abgleich mit den Zielen der rechtswissenschaftlichen Studien statt, wie sie sich einerseits in den Curricula selbst befinden und wie sie sich andererseits aus den Anforderungen der Praxis ergeben. Abschließend soll eine Überprüfung der Lehr/Lerninhalte der rechtswissenschaftlichen Studien aus Perspektive der Rechtsdidaktik erfolgen.
Ergebnisse: Die Zugänge zu Zielen und Inhalten der rechtswissenschaftlichen Studien an den österreichischen Universitäten sind sehr unterschiedlich ausgeprägt. Eine rechtsdidaktische Reflexion der österreichischen Situation rechtswissenschaftlichen Lernens und Lehrens kann an der Ausarbeitung der rechtlichen und universitären Rahmenbedingungen ansetzen, die durch diesen Beitrag herausgearbeitet werden.
Für weitere Informationen zu dieser Fachtagung siehe das Programm