Konrad Lachmayer gab als Verfassungsexperte dem Standard-Redakteur Peter Mayr am 7. September 2016 ein Interview über die Problematik der beschädigten Wahlkarten.
Muss man die Wahlkarte selbst prüfen? Wer eine eidesstattliche Erklärung unterschrieben hat, kann die Wahlkarte nicht mehr retournieren, sagt Verfassungsjurist Konrad Lachmayer. ….
Inverview in der Zeitung Der Standard_vom 7.9.2016 über beschädigte Wahlkarten
Weitere Informationen zu diesem Thema auch im Interview von GMX-Redakteur Florian Schauer-Bieche mit Konrad Lachmayer vom 8. September 2016.