Konrad Lachmayer verfasste für die Zeitschrift juridikum des Verlages Österreich den Artikel „Verfassungsrechtliche Dimensionen der Vielfachkrise“.
Wenn Krisen in der gesellschaftlichen Realität auftreten, bedeutet dies noch nicht, dass damit die Verfassung und ihre Institutionen gefährdet sind. Die bekannten Krisen des 21. Jh. können als derartige Bsp dienen. In den meisten gesellschaftlichen Krisen erweist sich die Verfassung zwar als gefordert; es kommen sodann die verfassungsrechtlichen Vorgaben, wie etwa Rechtsstaatlichkeit oder Grundrechte, zum Tragen bzw werden damit verfassungsrechtliche Änderungsprozesse angestoßen. Eine Krise der Verfassung selbst geht damit nicht zwingend einher.