Konrad Lachmayer veröffentlichte im juridikum einen Artikel zum Thema „Legistik zwischen Wissen und politischer Entscheidungsfindung“:
Die Vision der Legistik sind verständliche und klare Gesetze, die es dem/der NormadressatIn ermöglichen nachzuvollziehen, welche normativen Vorgaben die Gesetzgebung dem/der Einzelnen macht.
Die historischen Vorbilder aus dem Kodifikationszeitalter des 19. Jhdts werden gern als Beispiele für sprachliche Meisterwerke der Legistik herangezogen. Die Rechtsstaatlichkeit des 20. Jhdts hält die Verständlichkeit der Gesetze hoch und sieht sie als Teil der Rechtssicherheit an. Die Ideale der Legistik werden heutzutage allerdings in besonderer Weise herausgefordert. Auch wenn noch immer bei zahlreichen Gesetzesprojekten, die durch ExpertInnenkommissionen bzw in der Verwaltung entwickelt werden, ein besonderes Augenmerk auf legistische Vorgaben gerichtet wird, so gestaltet sich die Berücksichtigung der Legistik im Alltag der Gesetzgebung aus unterschiedlichen Gründen zunehmend schwieriger.
Das Heft ist beim Verlag Österreich erschienen.