Konrad Lachmayer schrieb gemeinsam mit seinem wissenschaftlichen Mitarbeiter Mag. Lukas Wieser einen Artikel über „Investitionsschutzrecht 2.0: Alter Wein in neuen Schläuchen. Auf der Suche nach dem Sinn des Investitionsschutzes im CETA-Abkommen“, der in der Zeitschrift juridikum Heft Nr. 4 erschien.
Die Integration des Investitionsschutzrechts in Freihandelsabkommen spielt in den letzten Jahren eine immer wichtigere Rolle.
Während ursprünglich bi- und multilaterale Investitionsschutzverträge (BITs, MIAs) rechtsstaatliche Defizite ausgleichen wollten, hat sich das Investitionsschutzrecht zu einem allgemeinen Instrument des Wirtschaftsvölkerrechts entwickelt, das sowohl die EU als auch ihre MS dazu einsetzen, um bestehende rechtsstaatliche (insb gerichtliche) Standards zu ersetzen. Auf diese Weise wird eine Zwei-Klassen-Gesellschaft im Rechtsschutz geschaffen, die in ihren unterschiedlichen Facetten aufgezeigt und analysiert wird. Der Investitionsschutz wird mit dem der allgemeinen Bevölkerung zustehenden Menschenrecht auf Achtung des Eigentums verglichen, um die Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten.