Gemeinsam mit Lukas Wieser verfasste Konrad Lachmayer einen Artikel für die Österreichische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ÖZW) über „Darf die BMK der ASFINAG eine Weisung erteilen? Ministerielle Ingerenzbefugnisse iSd § 10 ASFINAG-ErmächtigungsG 1997“.
Die Planung, der Bau, die Erhaltung und die Finanzierung der österreichischen Bundesstraßen obliegen mit der ASFINAG einer im Alleineigentum des Bundes stehenden AG, für die sich im ASFINAG-G sowie dem ASFINAG-ErmächtigungsG 1997 sondergesellschaftsrechtliche Regelungen finden. Durch die sondergesellschaftsrechtliche Ausgestaltung der ASFINAG – und dabei insbes durch die Schaffung von Informations- und Ingerenzrechten der Verwaltung – trägt der Bundesgesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass mit der Verwaltung des hochrangigen Straßennetzes eine für die Republik fundamentale Aufgabe ausgegliedert wird. Der Beitrag geht der Frage nach, ob die im ASFINAG-G sowie dem ASFINAG-ErmächtigungsG 1997 grundgelegten exekutiven Ingerenzbefugnisse auch ein Weisungsrecht der BMK gegenüber der ASFINAG in grundlegenden Fragen der Unternehmensführung und -politik beinhalten.