Konrad Lachmayer erstellte als verfassungsrechtlicher Experte im Auftrag der Arbeiterkammer Wien ein rechtswissenschaftliches Fachgutachten über die „Rechtsvergleichende Analyse des Schutzes von Eigentum zwischen Menschenrechtsschutz und Investitionsschutz“.
Das rechtswissenschaftliche Fachgutachten nimmt einen Vergleich zwischen den menschenrechtlichen Eigentumsschutz auf der einen Seite und den investitionsschutzrechtlichen Bestimmungen auf der anderen Seite vor. Es werden dabei folgendes Fragestellungen näher analysiert, insbesondere
- ob und inwieweit der in bilateralen oder internationalen Investitionsschutzabkommen gewährte materiell rechtliche Eigentumsschutz umfassender ist als jener im nationalen Recht (dargestellt insb. am Abkommen CETA, Eigentumsschutz im österreichischen Recht, EMRK);
- ob und inwieweit die materiellrechtlichen Investitionsschutzbestimmungen sowie die Regulierungsklausel in CETA die staatliche Regulierung tangieren;
- ob und inwieweit der mit Investitionsschutzabkommen gewährleistete Vertrauensschutz eine Entsprechung im nationalem Recht aufweist sowie
- ob und inwieweit die Entschädigungsansprüche aus Investitionsschutzabkommen jene bei Enteignung nach nationalem Recht übersteigen, sowohl in Hinblick auf die anrechenbaren Schadensarten (zB entgangene zukünftige Gewinne) als auch die Höhe des Schadens.